
Verlassenschaftsräumung in Wien und Umgebung
Räumung im Todesfall – sorgfältig gesichtet, besenrein übergeben, in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
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Räumung im Todesfall
Erst die Berechtigung, dann die Räumung
Eine Verlassenschaft darf nicht einfach ausgeräumt werden, solange die Abhandlung läuft. Bis zur Einantwortung gehört der Nachlass noch niemandem persönlich, und wer trotzdem räumen lässt, bekommt im Zweifel Probleme mit Miterben oder Gläubigern. Klären Sie deshalb zuerst mit dem Gerichtskommissär, ab wann Sie beauftragen dürfen. Wir richten uns danach und setzen den Termin erst dann an.
Der zweite Unterschied zu jeder anderen Räumung ist das Sichten. In einer über Jahrzehnte bewohnten Wohnung liegt Wichtiges selten griffbereit: Sparbücher in Büchern, Urkunden in Schuhschachteln, Schmuck in der Küchenlade. Wir räumen deshalb nicht durch, sondern gehen durch – Dokumente, Wertgegenstände und Fotos werden beiseitegelegt und Ihnen übergeben.
Das kostet Zeit und ist genau deshalb im Pauschalpreis enthalten und keine Zusatzposition.
Was wir für Sie sichern
- Dokumente, Urkunden und Verträge werden gesucht und übergeben
- Schmuck, Bargeld und Sparbücher gehen an Sie, nicht in den Container
- Fotos und Erinnerungsstücke werden gesammelt statt entsorgt
- Räumung auch ohne Ihre Anwesenheit – etwa bei Erben im Ausland
- Besenreine Übergabe an Vermieter, Hausverwaltung oder Käufer

Hinweis
Wir sind eine Räumungsfirma, kein Notariat. Die Angaben zur Verlassenschaftsabhandlung sind eine Orientierung aus der Praxis und ersetzen keine Rechtsauskunft. Zuständig für die Frage, wann und durch wen geräumt werden darf, ist der Gerichtskommissär, der die Abhandlung führt.
Ablauf einer Verlassenschaftsräumung
Vier Schritte – der erste passiert beim Notar, nicht bei uns.
- 1Erst die VerfügungsberechtigungVor der Einantwortung darf die Wohnung in der Regel nicht geräumt werden. Klären Sie mit dem Gerichtskommissär, ab wann Sie beauftragen dürfen – wir warten, bis das steht.
- 2Besichtigung und FixpreisWir sehen uns die Wohnung an, schätzen Menge und Zugang ein und nennen einen Pauschalpreis. Bei Erbengemeinschaften bekommen alle dieselbe schriftliche Summe.
- 3Sichten und AussortierenVor dem Räumen wird gesichtet: Dokumente, Wertgegenstände, Fotos. Was Sie darüber hinaus behalten möchten, markieren wir gemeinsam oder Sie sagen es uns telefonisch.
- 4Räumen und übergebenDie Wohnung wird geräumt, das Räumgut getrennt entsorgt und besenrein übergeben – an Sie, an die Hausverwaltung oder direkt an den neuen Mieter.
Sechs Zusagen
Was bei jeder Räumung gilt
Kostenlose Besichtigung
Wir sehen uns das Objekt vorab an und schätzen den Aufwand ein. Der Termin ist unverbindlich und kostet Sie nichts.
Fixer Pauschalpreis
Nach der Besichtigung nennen wir eine Summe, und die gilt. Keine Nachverrechnung nach Kubikmetern, keine Überraschung am Ende.
Kurzfristige Termine
Delogierung, Wohnungsübergabe, Verlassenschaft: wenn es schnell gehen muss, finden wir meist innerhalb weniger Tage einen Termin.
Auch am Wochenende
Samstag und Sonntag sind bei uns normale Arbeitstage. Für Firmenräumungen ist das oft der einzige Termin, der den Betrieb nicht stört.
Eingespieltes Team
Feste Mitarbeiter statt wechselnder Aushilfen. Enge Stiegenhäuser, schwere Möbel und Altbau-Keller sind Alltag, nicht Ausnahme.
Besenrein übergeben
Am Ende ist geräumt, gekehrt und der Schlüssel zurück. Das Objekt ist im Zustand, in dem es an Vermieter oder Käufer übergeben werden kann.
Verwandte Fälle
Ist die Verfügungsberechtigung geklärt und die Wohnung normal möbliert, läuft der Auftrag wie eine Wohnungsentrümpelung. War die Wohnung stark vollgestellt, sehen Sie sich die Messie-Räumung an. Kellerabteil und Dachboden gehören meist mit dazu: Kellerentrümpelung. Preisbildung: Preisseite.
Antworten vorab
Häufige Fragen
Wir lassen Ihnen Zeit
Rufen Sie an, wenn Sie so weit sind. Die Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
